Eingewöhnung

Während der Eingewöhnungsphase lege ich großen Wert auf behutsamen Körperkontakt, um dem Kind ein Gefühl von Geborgenheit zu vermitteln. Dabei ist es wichtig, dass das Elternteil sich vom Kind verabschiedet, selbst wenn es weint. Dies schafft die notwendige Trennung, die in kleinen Schritten gesteigert wird, um das Kind an den neuen Alltag zu gewöhnen.

Die Eingewöhnung ist abgeschlossen, wenn das Kind sich von mir als Tagesmutter beruhigen lässt und sichtlich wohl in seiner neuen Umgebung fühlt. Dieser Prozess ermöglicht es dem Kind, Vertrauen aufzubauen und sich schrittweise an die Betreuungssituation zu gewöhnen.

So wohnen wir

Unser Domizil ist ein Einfamilienhaus mit großem Garten in einem ruhigen älteren Dorf mit freundlicher Nachbarschaft.

  • Katze mit Regenschirm
  • Kinder im Kreis
  • Kind schiebt Kinderwagen

Die Nutzfläche für die Kinder beträgt ca. 75m² und ist in einen Ruheraum, einen Spielraum, Küche, Flur und ein Bad aufgeteilt. Somit gibt es mehrere Rückzugsmöglichkeiten. Die Kinder haben die Option sich in verschiedenen Bereichen zu probieren, wie die Bauecke, die Puppenecke, den Kreativbereich und den Bewegungsbereich. Die Spielelemente und Materialien sowie die Räume sind alters- u. kindgerecht eingerichtet und gesichert.

Garten

Der zum Haus gehörende Garten lädt zum Spielen, Toben, Klettern, Schaukeln, Buddeln ein. In unmittelbarer Nähe sind ein kleiner und ein großer Spielplatz, diese können die Kinder ebenso erforschen.

Vertrag

Sollte ich als Tagesmutter für Ihr Kind in Frage kommen, so erhalten Sie vom Jugendamt eine Vermittlung eines Kindertagespflegeplatzes. Wir, die Sorge-berechtigten, Jugendamt und Tagesmütter schließen einen Betreuungsvertrag für die Tagespflege ab. Voraussetzung eine Finanzierung einer Tagespflege durch das Jugendamt ist bei unter 3-jährigen Kindern eine Berufstätigkeit, eine Ausbildung oder eine berufliche Eingliederungsmaßnahme der Eltern oder eine besondere Förderungsbedarf des Kindes (§24 SGB VIII). Dies wird durch das Jugendamt geprüft. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten durch einen Elternbeitrag an das Jugendamt. Wegen der grundsätzlichen Gleichrangigkeit von Kindertagesstätten und Tagespflege gilt nach §5 SGB VIII, dass dem Wunsch und der Wahl der Erziehungsberechtigten entsprochen werden soll Damit besteht im Grundsatz eine Wahlfreiheit zwischen Tagespflege oder der Tagesbetreuung in einer Tagesstätte. Die Vermittlung einer Tagespflegeperson erfolgt durch das örtliche Jugendamt.

Definition

Tagespflege ist die Betreuung von Kindern, geeigneten Tagespflegepersonen, für einen Teil des Tages oder Ganztags in deren Haushalt oder im Haushalt des Tagespflegekindes. Seit 2005 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Kindertagespflege in gemieteten, geeigneten Räumen durchzuführen.
Spielecke